Eine Beschwerde über Ihren Arzt
Sie haben eine Beschwerde über Ihren Arzt. Was nun?
Eine gute Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt ist wichtig. Leider passieren manchmal Dinge, die diese Beziehung stören. Sie sind unzufrieden, Sie haben eine Beschwerde. In dieser Broschüre finden Sie Informationen darüber, was Sie tun können, wenn Sie ein Problem mit Ihrem Arzt haben. Sie können nachlesen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Beschwerde zu lösen und wie Ihre Beschwerde im Rahmen des DOKh-Beschwerdeverfahrens behandelt wird.
Gemeinsames Coming-out
Versuchen Sie zunächst, das Problem in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arzt zu besprechen und zu lösen. Wenn dies nicht gelingt, wird Ihr Arzt Sie mit dem Beschwerdebeauftragten der DOKh in Verbindung setzen. Sie können sich auch selbst direkt an die DOKh wenden.
Reklamationsannahme
Der Beschwerdebeauftragte der DOKh ist unabhängig und wird mit Ihnen zusammenarbeiten, um Ihre Beschwerde zu lösen. Innerhalb von 1 Woche nach Bekanntwerden Ihrer Beschwerde bei der DOKh wird sich der Beschwerdebeauftragte mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Beschwerdebeauftragte wird versuchen, die Beschwerde zu schlichten, wenn Sie dazu bereit sind.
Schlichtung von Reklamationen
Viele Beschwerden lassen sich in einem (telefonischen) Gespräch klären. Während des Schlichtungsgesprächs haben Sie und Ihr Arzt die Gelegenheit, den oder die Vorfälle zu erklären. Da das gegenseitige Verständnis wächst, ergibt sich oft wieder eine tragfähige Situation. Das letztendliche Ziel der Mediation ist die Wiederherstellung der Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt.
Vom Arzt formuliertes Urteil
Um das Beschwerdeverfahren abzuschließen, ist der Arzt verpflichtet, Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung der Beschwerde seine Stellungnahme mitzuteilen. Eine Stellungnahme bedeutet, schriftlich mitzuteilen, welche Entscheidungen er über und aufgrund der Beschwerde getroffen hat und welche Maßnahme(n) er gegebenenfalls ergreifen wird. Die 6-Wochen-Frist kann um maximal vier Wochen verlängert werden, wenn Sie rechtzeitig informiert werden.
Wenn beide Parteien mit dem Urteil zufrieden sind, ist die Beschwerde damit erledigt. Wenn Sie nicht zufrieden sind und das Beschwerdeverfahren fortsetzen möchten, handelt es sich um einen Streitfall. Nach dem Urteil haben Sie 6 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Sie den Streitfall der Streitbeilegungsstelle vorlegen wollen.
Spielregeln
- Die Unterstützung durch den Beschwerdebeauftragten, die Vermittlung von Beschwerden und die Bearbeitung von Beschwerden sind für Sie kostenlos.
- Eine Mediation ist nur dann erfolgreich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
- Die Mediation basiert auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen.
- Alle an dem Verfahren Beteiligten behandeln Ihre Privatsphäre mit größter Sorgfalt und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Das vollständige Beschwerdeverfahren können Sie unten herunterladen.
Hinweis: Beschwerde über den Arzt für Arbeitsmedizin und Sicherheit
Gemäß Artikel 1(4) des Wkkgz gilt das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren nicht für die Abwesenheitsberatung. In Artikel 14(2)(h) des Gesetzes über die Arbeitsbedingungen heißt es jedoch, dass „der Betriebsarzt über ein angemessenes Verfahren zur Behandlung von Beschwerden verfügt“.
Um es klar zu sagen: Die DOKh bietet ihr Beschwerdemanagement inkl. Beschwerdebeauftragter auch für die Abwesenheitsberatung an. Allerdings steht nach der Beschwerdebearbeitung der Weg zur Schlichtungsstelle nicht offen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Femke Moerbeek(fmoerbeek@dokh.nl).
Sind Sie nicht in der Lage, sich mit dem Beschwerdebeauftragten zu einigen?
Wenn Sie trotz der Schlichtungsgespräche keine Lösung erzielen können, wird der Beschwerdebeauftragte Sie bei jedem weiteren Schritt unterstützen. Ihre Beschwerde wird dann zu einem Streitfall. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website und in dem Faltblatt Sie haben einen Streit mit Ihrem Arzt.
NB: Der Einreicher einer Streitigkeit ist sich bewusst, dass das Verfahren vor der Schlichtungsstelle den Charakter eines verbindlichen Gutachtens hat (Artikel 20 Wkkgz). Indem er den Streitfall einreicht, erklärt sich der Einreicher freiwillig und unmissverständlich damit einverstanden, dass die Schlichtungsstelle den Streitfall im Wege eines verbindlichen Gutachtens regelt und einen Schadenersatz von bis zu 25.000,00 € zusprechen kann. Der Einsender verzichtet damit auf sein Recht, den Streitfall (auch) dem gesetzlich vorgesehenen Gericht vorzulegen.
Stiftung DOKh
Abteilung für Beschwerden und Streitigkeiten
Robijnstraat 6
1812 RB ALKMAAR
Tel: 072-520 83 25 (täglich von 9.00-15.00)
E-Mail: klachtenengeschillen@dokh.nl
Website: www.dokh.nl
Sie haben eine Beschwerde über Ihren Arzt. Was nun? DOKh Beschwerdeverfahren
Eine gute Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt ist wichtig. Leider passieren manchmal Dinge, die diese Beziehung stören. Sie sind unzufrieden, Sie haben eine Beschwerde. In dieser Broschüre finden Sie Informationen darüber, was Sie tun können, wenn Sie ein Problem mit Ihrem Arzt haben. Sie können nachlesen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Beschwerde zu lösen und wie Ihre Beschwerde im Rahmen des DOKh-Beschwerdeverfahrens behandelt wird.
Gemeinsames Coming-out
Versuchen Sie zunächst, das Problem in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arzt zu besprechen und zu lösen. Wenn dies nicht gelingt, wird Ihr Arzt Sie mit dem Beschwerdebeauftragten der DOKh in Verbindung setzen. Sie können sich auch selbst direkt an die DOKh wenden.
Reklamationsannahme
Der Beschwerdebeauftragte der DOKh ist unabhängig und wird mit Ihnen zusammenarbeiten, um Ihre Beschwerde zu lösen. Innerhalb von 1 Woche nach Bekanntwerden Ihrer Beschwerde bei der DOKh wird sich der Beschwerdebeauftragte mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Beschwerdebeauftragte wird versuchen, die Beschwerde zu schlichten, wenn Sie dazu bereit sind.
Schlichtung von Reklamationen
Viele Beschwerden lassen sich in einem (telefonischen) Gespräch klären. Während des Schlichtungsgesprächs haben Sie und Ihr Arzt die Gelegenheit, den oder die Vorfälle zu erklären. Da das gegenseitige Verständnis wächst, ergibt sich oft wieder eine tragfähige Situation. Das letztendliche Ziel der Mediation ist die Wiederherstellung der Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arzt.
Vom Arzt formuliertes Urteil
Um das Beschwerdeverfahren abzuschließen, ist der Arzt verpflichtet, Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung der Beschwerde seine Stellungnahme mitzuteilen. Eine Stellungnahme bedeutet, schriftlich mitzuteilen, welche Entscheidungen er über und aufgrund der Beschwerde getroffen hat und welche Maßnahme(n) er gegebenenfalls ergreifen wird. Die 6-Wochen-Frist kann um maximal vier Wochen verlängert werden, wenn Sie rechtzeitig informiert werden.
Wenn beide Parteien mit dem Urteil zufrieden sind, ist die Beschwerde damit erledigt. Wenn Sie nicht zufrieden sind und das Beschwerdeverfahren fortsetzen möchten, handelt es sich um einen Streitfall. Nach dem Urteil haben Sie 6 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob Sie den Streitfall der Streitbeilegungsstelle vorlegen wollen.
Spielregeln
- Die Unterstützung durch den Beschwerdebeauftragten, die Vermittlung von Beschwerden und die Bearbeitung von Beschwerden sind für Sie kostenlos.
- Eine Mediation ist nur dann erfolgreich, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
- Die Mediation basiert auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen.
- Alle an dem Verfahren Beteiligten behandeln Ihre Privatsphäre mit größter Sorgfalt und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Das vollständige Beschwerdeverfahren können Sie unten herunterladen.
Hinweis: Beschwerde über den Arzt für Arbeitsmedizin und Sicherheit
Gemäß Artikel 1(4) des Wkkgz gilt das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren nicht für die Abwesenheitsberatung. In Artikel 14(2)(h) des Gesetzes über die Arbeitsbedingungen heißt es jedoch, dass „der Betriebsarzt über ein angemessenes Verfahren zur Behandlung von Beschwerden verfügt“.
Um es klar zu sagen: Die DOKh bietet ihr Beschwerdemanagement inkl. Beschwerdebeauftragter auch für die Abwesenheitsberatung an. Allerdings steht nach der Beschwerdebearbeitung der Weg zur Schlichtungsstelle nicht offen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Femke Moerbeek(fmoerbeek@dokh.nl).
Sind Sie nicht in der Lage, sich mit dem Beschwerdebeauftragten zu einigen?
Wenn Sie trotz der Schlichtungsgespräche keine Lösung erzielen können, wird der Beschwerdebeauftragte Sie bei jedem weiteren Schritt unterstützen. Ihre Beschwerde wird dann zu einem Streitfall. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website und in dem Faltblatt Sie haben einen Streit mit Ihrem Arzt.
NB: Der Einreicher einer Streitigkeit ist sich bewusst, dass das Verfahren vor der Schlichtungsstelle den Charakter eines verbindlichen Gutachtens hat (Artikel 20 Wkkgz). Indem er den Streitfall einreicht, erklärt sich der Einreicher freiwillig und unmissverständlich damit einverstanden, dass die Schlichtungsstelle den Streitfall im Wege eines verbindlichen Gutachtens regelt und einen Schadenersatz von bis zu 25.000,00 € zusprechen kann. Der Einsender verzichtet damit auf sein Recht, den Streitfall (auch) dem gesetzlich vorgesehenen Gericht vorzulegen.
Stiftung DOKh
Abteilung für Beschwerden und Streitigkeiten
Robijnstraat 6
1812 RB ALKMAAR
Tel: 072-520 83 25 (täglich von 9.00-15.00)
E-Mail: klachtenengeschillen@dokh.nl
Website: www.dokh.nl